Behandlungspflege
Ein weitere Leistung der häuslichen Pflege zur Unterstützung unserer Patienten ist die medizinische Behandlungspflege, die nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt wird.
Anspruch auf diese Leistungen haben Patienten, die diese Pflegeaufgaben nicht mehr selber übernehmen können.
Die entstehenden Kosten in der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen.
Wir bieten professionell alle Maßnahmen an, die nach SGB V zur Behandlungspflege gehören:
- Injektion (z.B. Insulingabe)
- Verbandwechsel
- Kompressionsverband
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / Kompressionsstrumpfhose
- Infusionstherapie
- Dekubitusversorgung
- Medikamentengabe
- Durchführung und Überwachung parenteraler Ernährung
- Blutzuckereinstellung im Zusammenhang mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt
- Legen von Blasenverweilkatheter
- Portversorgung
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser
- Darmeinläufe
- Wechseln und Pflegen der Trachealkanüle
Haben Sie Fragen zur Behandlungspflege? Bitte rufen Sie uns an.